AGBs

1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen uns und Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts als unseren Kunden verbindlich. Sie gelten auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung in der jeweiligen bekannten aktuellen Form als vereinbart.

2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt

2 Angebote/ Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders bezeichnet, unverbindlich und freibleibend. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.

2. Eine Auftragserteilung bzw. Bestellung seitens des Kunden ist bindend. Auf ein Angebot des Kunden kommt ein Vertrag mit uns jedoch erst durch unsere Annahme oder Auftragsbestätigung in Textform zustande. Die Durchführung der beauftragten Leistungen durch uns ersetzt diese.

3 Auftragsumfang und - durchführung
1. Maßgeblich für unseren Auftragsumfang ist die gemäß § 2. getroffe Vereinbarung.

2. Sämtliche für die Auftragsdurchführung relevanten Umstände hat uns der Kunde rechtzeitig und vollständig mitzuteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Beauftragung sind wir nicht verpfl ichtet, die vom Kunden übermittelten Informationen (z.B. Daten, Leistungsbeschreibungen, etc) auf eine Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen. Dies ist Sache des Kunden.

3. Prüfen wir Geräte auf deren technische Sicherheit, so gehört die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion und technischen Verfügbarkeit nicht zu unserem Auftrag. Ein solcher Leistungsumfang muss ausdrücklich vereinbart werden.

4. Sind zur Durchführung des Auftrages Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich, so hat der Kunde diese rechtzeitig und für uns vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung unentgeltlich zu erbringen. Dies schließt auch die Einhaltung etwaiger Verkehrssicherungspfl ichten auf dem Betriebsgelände des Kunden ein.

5. Vorgesehene Ausführungstermine oder -fristen sind nur fix, wenn sie durch uns in Textform bestätigt werden. Ausführungsfristen beginnen in diesem Fall mit dem Vertragsabschluss. Ändert sich später einvernehmlich oder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben der Inhalt unserer Beauftragung sind Ausführungstermine erneut zu vereinbaren oder die Ausführungsfristen angemessen zu verlängern.

6. Wir geraten nicht in Verzug mit unseren Leistungen, wenn wir die Ausführungstermine- oder Fristen wegen höherer Gewalt, sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer, störende Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben nicht einhalten können (z.B. Krieg, Arbeitskampf, Naturkatastrohe, etc.). In diesen Fällen sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Ausführungszeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Wir werden solche Umstände dem Kunden unverzüglich mitteilen. Dieser kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder in angemessener Frist ausführen werden. Erfolgt die Erklärung nicht, kann der Kunde zurücktreten. Die Gegenleistung wird unverzüglich von uns erstattet.

7. Haben wir Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

4 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die von uns genannten Preise sind Nettopreise. Etwaige Versandkosten wie Verpackung, Transport sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Mehrkosten wie Eilboten und Expressgut werden nur auf Wunsch und zu Lasten des Kunden veranlasst.

2. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Beginn der Arbeiten vier Monate oder mehr und haben sich in der Zwischenzeit die unserer Preisberechnung zugrunde liegenden Faktoren verteuert, so steht uns eine Anpassung des Preises in angemessenem Rahmen zu. Der Kunde erhält in diesem Fall ein außerordentliches Rücktrittsrecht, welches er aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung über die höheren Preise durch uns erklärt haben muss. Anderenfalls gilt die Preisanpassung als genehmigt. Bei technisch- oder auftragsvolumenbedingten Bearbeitungszeiten von mehr als drei Kalendermonaten sind zudem Abschlagsrechnungen in vereinbarter Höhe der Gesamtforderung zulässig.

3. Der Kunde darf fällige Zahlungen nur zurückhalten, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, aus dem gleichen Vertragsgegenstand herrührt und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen.

4. Sofern durch Zahlungsrückstand oder anderweitige erkennbare Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Kunden unsere Ansprüche gefährdet sind, sind wir berechtigt:
a) Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen,
b) sämtliche Forderungen sofort geltend zu machen.
c) nach Setzen einer angemessenen Frist von allen unsererseits noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten, § 5 gilt entsprechend.

5. An den uns vom Kunden übergebenen Unterlagen und Gegenständen (Originale, Negative, Vorlagen, Dateien, u.a.) steht uns ein Rückbehaltsrecht bis zur vollständigen Erfüllung unserer fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

5 Vertragsaufhebung, Rücknahme
Für Aufhebungen von bestätigten Aufträgen ist unser vorheriges schriftliches Einverständnis erforderlich. In diesem Fall können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 7,5 % der Nettoauftragssumme als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

6 Sachmängelhaftung, Verjährung
1. Offensichtliche Mängel unserer Leistungen sind unverzüglich zu rügen, übrige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.

2. Unsere Sachmängelhaftung beschränkt sich zunächst auf Nachbesserungen oder nach unserer Wahl auf Ersatzleistungen - wobei 2 Nacherfüllungsversuche als angemessen gelten -, die wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist ausführen werden. Als angemessen ist eine Frist anzusehen, die nicht kürzer ist, als die ursprünglich im Vertrag vorgesehene Ausführungsfrist.

3. Der Rücktritt vom Vertrag, die Minderung der vereinbarten Vergütung oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches in Bezug auf mangelhafte Vertragsgegenstände sind zulässig, soweit Nachbesserungen oder Ersatzleistungen erfolglos blieben.

4. Die Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Schadens- und Aufwendungsersatz im Zusammenhang mit neuen Sachen verjähren in einem Jahr nach Abnahme. Dies gilt nicht, wenn unsere Leistung in einem Bauwerk oder einem Werk zu sehen ist, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht.

7 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pfl ichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

2. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung sowie uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsverletzungen.

8 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpfl ichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Handelsrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden.